Neue EU-Verordnung zu Blei in Aluminiumlegierungen: Was bedeutet das für unsere Kunden?

Am 5. Januar 2024 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 eine wichtige Änderung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 beschlossen. Im Fokus: Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Blei  ein häufig eingesetzter, aber auch umstrittener Zusatzstoff in Aluminiumlegierungen.


Was ist das Ziel der neuen Regelung?

Die Verordnung verfolgt das Ziel, gesundheits- und umweltschädliche Stoffe strenger zu regulieren, insbesondere wenn sie in der Produktion, Weiterverarbeitung oder im Endprodukt freigesetzt werden können. Blei gilt aufgrund seiner Toxizität schon lange als problematisch, vor allem im Hinblick auf Kindergesundheit und Umweltverträglichkeit.

Was bedeutet das für massive Aluminiumlegierungen?

Viele Kunden fragen sich derzeit, ob sie ihre bestehenden Werkstoffe weiterhin verwenden dürfen. Die gute Nachricht: Massive Aluminiumlegierungen, wie sie bei Müller & Welte eingesetzt und verarbeitet werden, sind von dieser konkreten CLP-Verordnung in der Regel nicht betroffen.

Unser Partner Eural Gnutti S.p.A. hat in einem unabhängigen, akkreditierten Prüflabor nachgewiesen, dass die Legierungen Eural 2007, Eural 2011 und Eural 6064A nicht unter die verschärften Einstufungspflichten fallen. Diese Werkstoffe können also weiterhin bedenkenlos verwendet werden – auch über die Fristen der Verordnung hinaus.

Vorsicht: Weitere gesetzliche Vorgaben bleiben bestehen

Unabhängig von der CLP-Verordnung gelten weiterhin folgende europäische Vorschriften:

  • RoHS-Richtliniefür Elektro- und Elektronikprodukte

  • ELV-Richtliniefür Fahrzeuge und Fahrzeugteile

  • REACH-Verordnungzur allgemeinen Regulierung chemischer Stoffe

Alle drei Richtlinien sehen eine Grenze von 0,10 % Blei in Legierungen vor – Tendenz weiter sinkend. Die Übergangsfristen dafür laufen in naher Zukunft aus, was insbesondere für Entwickler, Qualitätsmanager und Einkäufer mit Blick auf neue Projekte relevant ist.

Müller & Welte – Bleifrei zukunftssicher

Für Anwendungen, bei denen bleifreie bzw. bleiarme Legierungen erforderlich sind, bieten wir bereits heute geeignete Alternativen:

  • EN AW-2033

  • EN AW-6026LF

  • EN AW-2077

Diese Werkstoffe erfüllen alle einschlägigen Normen (RoHS, ELV, REACH) und bieten dabei exzellente Eigenschaften in Bezug auf:

  • Zerspanbarkeit

  • Korrosionsverhalten

  • Festigkeit und Oberflächenqualität

Unser Fazit

Bei Müller & Welte stehen wir nicht nur für Präzision und Qualität, sondern auch für Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit. Wir verfolgen regulatorische Entwicklungen aktiv und beraten Sie gerne zur richtigen Werkstoffwahl – sei es für Serienfertigung, kritische Bauteile oder Entwicklungsprojekte.

Haben Sie Fragen zu bleifreien Alternativen oder zur neuen EU-Verordnung?
Sprechen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da.